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Ist das Zivilgericht an eine strafrechtliche Verurteilung durch ein Strafgericht gebunden?

Ist das Zivilgericht an eine strafrechtliche Verurteilung durch ein Strafgericht gebunden?

Ja, nach der ständigen Rechtsprechung des OGH kann sich ein strafgerichtlich rechtskräftig Verurteilter im allenfalls nachfolgenden Zivilrechtsstreit wegen beispielweise Schmerzengeld- und/oder Schadenersatzforderungen gegen einen Kläger, also dem Opfer (im Strafverfahren) gegenüber, nicht mehr darauf berufen, er habe die Straftat, und zwar jene, wegen der er strafrechtlich verurteilt wurde, nicht begangen. 

Das heißt, dass ein Zivilgericht keine abweichenden Feststellungen zum vorliegenden Strafurteil über den tatsächlichen Nachweis der strafbaren Handlung treffen darf. 

Solange das strafgerichtliche Urteil nicht beseitigt ist - allenfalls durch eine Wiederaufnahme - bleibt die Bindung des Zivilgerichts bestehen.