Rechtsanwalt bei Körperverletzung, Mord & Totschlag
Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger berate ich Sie und vertrete Sie in Strafsachen bei Mord, Totschlag und Fahrlässiger Tötung vor Bezirks- und Landesgerichten in Wien und ganz Österreich.
Mord
Mord begeht, wer einen anderen vorsätzlich tötet.
Der Strafrahmen reicht von 10 Jahren bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe.
Totschlag
Totschlag begeht, wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen lässt, einen anderen zu töten.
Totschlag ist mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis zu 10 Jahren bedroht.
Fahrlässige Tötung
Fahrlässige Tötung begeht, wer fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt.
Das Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr zu bestrafen.