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Rechtsanwalt bei Körperverletzung, Mord & Totschlag

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger berate ich Sie und vertrete Sie in Strafsachen bei Mord, Totschlag und Fahrlässiger Tötung vor Bezirks- und Landesgerichten in Wien und ganz Österreich. 

Mord

Mord begeht, wer einen anderen vorsätzlich tötet.
Der Strafrahmen reicht von 10 Jahren bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

Mord - § 75 Strafgesetzbuch

Totschlag

Totschlag begeht, wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen lässt, einen anderen zu töten.
Totschlag ist mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis zu 10 Jahren bedroht.

Totschlag - § 76 Strafgesetzbuch

Fahrlässige Tötung

Fahrlässige Tötung begeht, wer fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt.
Das Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr zu bestrafen.

Fahrlässige Tötung - § 80 Strafgesetzbuch

Grob fahrlässige Tötung - § 81 Stragesetzbuch