Freiheitsentziehung
Wer einen anderen widerrechtlich gefangen hält oder ihm auf andere Weise die persönliche Freiheit entzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
§ 99 StGB verlangt zwar keine bestimmte Mindestdauer der Freiheitsentziehung, aber eine gewisse Schwere und Ernstlichkeit des Angriffes.