+43 664 54 15 680

Sachbeschädigung

Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafen ua bis zu 6 Monaten zu bestrafen.

Strafbar ist nur die vorsätzliche Sachbeschädigung, die fahrlässige bleibt straflos.

Strafbeschädigung - § 125 StGB