Sachbeschädigung
Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafen ua bis zu 6 Monaten zu bestrafen.
Strafbar ist nur die vorsätzliche Sachbeschädigung, die fahrlässige bleibt straflos.
Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafen ua bis zu 6 Monaten zu bestrafen.
Strafbar ist nur die vorsätzliche Sachbeschädigung, die fahrlässige bleibt straflos.