Ist der Besitz einer Stahlrute bzw eines Teleskopschlägers strafbar?
Gemäß § 50 Abs 1 Z 2 Waffengesetz ist auch der fahrlässige Besitz eines Teleskopschlägers oder einer Stahlrute strafbar, sofern diese biegsam sind und über Vorrichtungen verfügen, um die Hiebenergie durch einen Schleudereffekt zu verstärken. Dh eine verbotene Waffe muss bestimmt und geeignet sein, einen Menschen zu töten.
Siehe auch ähnliche Beiträge: