Fußfessel Teil V
Nach dem Budgetbegleitgesetz wurde der elektronisch überwachte Hausarrest erweitert und zwar dahingehend, dass diese Vollzugsform auf zu verbüßende Freiheitsstrafen von bis zu 24 Monaten (davor 12 Monate) zu Anwendung kommt.
Davon ausgenommen sind Strafen mit schwerer Gewalt- oder Sexualverbrechen oder terroristische Strafsachen.
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