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Wie bekomme ich die Fußfessel IV

In eine zu erstellende Risikoprognose ist auch eine Verlässlichkeitsprognose einzubeziehen. Eine negative Verlässlichkeitsprognose und damit Missbrauchsgefahr liegt nach der Rechtsprechung dann vor, wenn der Antragsteller Änderungen im Zusammenhang mit seiner Beschäftigung nicht mitteilt (LG Linz vom 17.06.2021, 17 Bl 5/21h). 

§ 156c Abs 1 Z 4 StVG

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