Inverkehrsetzen eines Suchtgiftes

Das „Inverkehrsetzen“ eines Suchtgiftes erfasst nicht nur den Verkauf, sondern jedes andere Weitergeben, ja selbst die unentgeltliche Überlassung zum sofortigen Konsum.
§ 28a Abs 1 5. Fall SMG stellt nicht auf einen gewinnbringenden Verkauf ab.

RS0106090

Beiträge mit ähnlichen Inhalten:
Suchtgift-Kath-Pflanze
Reisepass und Suchtgift
Suchtgiftbestellung im Darknet
Herstellung von Suchtgift in der Wohnung
Änderungen der Strafrechtslage bei Herstellung und Gewinnung von Suchtgift
Suchtgiftkonsum durch Schüler

rotate