Kronzeugenregelung III
Mit dem BGBl I 2021/243 wurde die Kronzeugenregelung um weitere 7 Jahre verlängert.
Nunmehr wird auch die Kriminalpolizei in den Kreis jener Behörden aufgenommen, an die ein Kronzeuge herantreten kann.
Mit dem BGBl I 2021/243 wurde die Kronzeugenregelung um weitere 7 Jahre verlängert.
Nunmehr wird auch die Kriminalpolizei in den Kreis jener Behörden aufgenommen, an die ein Kronzeuge herantreten kann.