Ihr Anwalt für Schadenersatz
Was ist ein Schadenersatz?
Das Schadenersatzrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen jemand von einem anderen einen Ausgleich, also Schadenersatz, für seinen Schaden verlangen kann.
Wer hat meinen Schaden zu ersetzen?
Grundsätzlich hat jeder seinen Schaden selbst zu tragen. Soll der erlittene Schaden von einer anderen Person ersetzt werden, so müssen besondere Voraussetzungen vorliegen.
Liegt also dem Geschädigten ein Schaden vor und wurde dieser vom Schädiger rechtswidrig und schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) verursacht, kann Schadenersatz (Vermögensschaden, entgangener Gewinn, Schmerzensgeld) geltend gemacht werden; so auch, wenn ein Vertrag verletzt wurde.
Nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) und nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) kommt es allerdings auf das Verschulden nicht an.
Wie lange habe ich Zeit meinen Schaden geltend zu machen?
Ihre Schadenersatzansprüche können innerhalb von 30 Jahren gerichtlich geltend gemacht werden. Ab Kenntnis vom Schaden und Schädiger müssen Sie Ihre Ansprüche jedoch innerhalb von drei Jahren klagen.
Kann ich den Schädiger auch anzeigen?
Ist vom Schädiger ein strafrechtlicher Tatbestand (wie bspw. Körperverletzung, Einbruch, Raub, Betrug) verwirklicht, kann man sich im Strafverfahren gegen den Beschuldigten oder den Angeklagten mit seinem Schaden als Privatbeteiligter anschließen bzw überhaupt eine Sachverhaltsdarstellung bei der Polizei oder der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft einbringen.
Sie haben einen Anspruch auf Durchsetzung Ihres Schadens,
also auf einen Ausgleich (Schadenersatz) für Ihren erlittenen Nachteil.
In Wien und allen Bundesländern Österreichs vertrete ich Sie als Rechtsanwalt in Schadensersatzfällen gegenüber den Versicherungen, vor Behörden und vor Gerichten.