+43 664 54 15 680

Suchtgift-Kath-Pflanze

Gem. §§ 27 Abs 1 Z 1, 28a Abs 1, 30 Abs 1 und 31a Abs 1 SMG sind das Suchtgiftcathinon und der psychotrope Stoff Cathin bereits beim Abernten als erzeugt bzw als gewonnen anzusehen. Das Abernten ist die mechanische Trennung der Zweigspitzen und Blätter von der lebenden Cath-Pflanze (OGH 10.04.2018, 11 OS 75/17i)

OGH 11 OS 75/17i vom 10.04.2018

Ähnliche Beiträge:
Reisepass und Suchtgift
Suchtgiftbestellung im Darknet
Herstellung von Suchtgift in der Wohnung
Änderungen der Strafrechtslage bei Herstellung und Gewinnung von Suchtgift
Suchtgiftkonsum durch Schüler