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Uniform-Verbotsgesetz neu

Mit der Verbotsgesetz-Novelle 2023, die am 1.1.2024 in Krafts getreten ist wurde § 2 Uniform-VerbotsG ins Verwaltungsstrafrecht überführt.

§ 2 Uniform-VerbotsG, der bis zum 31.12.2023 das Tragen von Uniformen der deutschen Wehrmacht unter gerichtliche Strafe stellte, wurde ins Verwaltungsstrafrecht überführt und überarbeitet. Eine gerichtliche Zuständigkeit für unter diesen Tatbestand fallende Verhaltensweisen besteht daher nicht mehr. Wird das Tragen der Uniform der deutschen Wehrmacht freilich als Akt der nationalsozialistischen Wiederbetätigung mit entsprechendem Vorsatz eingesetzt, kann dieses Verhalten nach wie vor unter § 3g VerbotsG fallen. Diesbezüglich sind durch die Neuregelung keine Änderungen eingetreten.

 

§ 2 Uniform-VerbotsG

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