+43 664 54 15 680

Uniform-Verbotsgesetz

Nach § 1 Uniform-Verbotsgesetz ist das Tragen von Uniformen der deutschen Wehrmacht verboten und wird vom Gericht bei zuwiderhandeln mit Strafe von bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.

Bundesgesetz vom 21.12.1945, womit ein Verbot des Tragens von Uniformen der deutschen Wehrmacht erlassen wird:
siehe Link

- - - - - 
*** Update vom 17.01.2024: 
 
Rechtsanwalt Mag. Normann Hofstätter, MBA, Verteidiger in Strafsachen vertritt Sie vor dem Landesgericht Eisenstadt, Landesgericht Korneuburg, Landesgericht St. Pölten und vor dem Landesgericht in Linz.