Sind Hasspostings strafbar?
Diskussionsforen im Internet leisten zwar einen wichtigen Beitrag zu einer lebendigen Diskussion gesellschaftlich wichtiger Fragen in einer demokratischen Öffentlichkeit. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit endet jedoch dort, wo die schrankenlose Ausübung der Meinungsfreiheit den öffentlichen Frieden gefährdet und einen anderen geschadet wird.
In Frage kommen durch Hasspostings die Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen nach § 282 StGB, Verhetzung gem. § 283 StGB, Verleumdung gem. § 297 StGB, üble Nachrede gem. § 111 StGB, Beleidigung gem. § 115 StGB oder Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems gem. § 107c StGB.
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