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Was ist bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial?

Nach dem BGBl. I Nr. 223/2022 wird die Wendung pornographischer Darstellungen minderjähriger nach § 207a Abs 1 und 2 StGB durch die Wendung bildliches sexualbezogenes Kindermissbrauchsmaterial ersetzt.

Nach der nunmehr neuen Bestimmung, die am 01.10.2023 in Kraft treten wird, wurde der bisherige Strafrahmen im Hinblick auf die Tathandlungen erhöht sowie um eine neue Qualifikation ergänzt, die wiederum zu höheren Strafdrohungen führen, wenn sie in Bezug auf viele Abbildungen oder Darstellungen begangen werden.

 

Bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial sind u.a. eine oder mehrere wirklichkeitsnahe Abbildungen einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person oder an einer unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier.

Wirklichkeitsnahe Abbildungen eines Geschehens mit einer unmündigen Person, dessen Betrachtung nach den Umständen, den Eindruck vermittelt, dass es sich dabei um eine geschlechtliche Handlung an einer unmündigen Person oder der unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier handelt.

§ 207a StGB

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*** Update vom 17.01.2024:
 
Rechtsanwalt Mag. Normann Hofstätter, MBA, Verteidiger in Strafsachen vertritt Sie vor dem Landesgericht Eisenstadt, Landesgericht Korneuburg, Landesgericht St. Pölten und vor dem Landesgericht in Linz.