In dubio pro reo

Im Zweifel für den Angeklagten

Der Zweifelsgrundsatz gilt auch bei den Milderungsgründen für die Strafbemessung. Wenn  das Strafgericht mangels Beweissubstrats nicht feststellen kann, ob alle gesetzlichen Merkmale eines Milderungsgrundes erfüllt sind, muss es von diesem ausgehen.

OGH 22.3.2018, 11 Os 35/18h

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