Rechtsanwalt bei Körperverletzung, Mord & Totschlag

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger berate ich Sie und vertrete Sie in Strafsachen bei Mord, Totschlag, Körperverletzung, Fahrlässiger Tötung und Raufhandel vor Bezirks- und Landesgerichten in Wien und ganz Österreich. 

 

Mord

Mord begeht, wer einen anderen vorsätzlich tötet.
Der Strafrahmen reicht von 10 Jahren bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

Mord - § 75 Strafgesetzbuch

Totschlag

Totschlag begeht, wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen lässt, einen anderen zu töten.
Totschlag ist mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis zu 10 Jahren bedroht.

Totschlag - § 76 Strafgesetzbuch

Fahrlässige Tötung

Fahrlässige Tötung begeht, wer fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt.
Das Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr zu bestrafen.

Fahrlässige Tötung - § 80 Strafgesetzbuch

Grob fahrlässige Tötung - § 81 Stragesetzbuch

Körperverletzung & Schwere Körperverletzung

Körperverletzung begeht, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt.

Körperverletzung - § 83 Strafgesetzbuch

Schwere Körperverletzung - § 84 Strafgesetzbuch

Körperverletzung mit tödlichem Ausgang - § 86 Strafgesetzbuch

Absichtliche schwere Körperverletzung - § 87 Strafgesetzbuch

Raufhandel

Beim Raufhandel wird die gefährliche Handlung nur dann bestraft, wenn der Angriff eine leichte Körperverletzung eines Dritten oder die Schlägerei eine schwere Körperverletzung nach sich zieht.
Ist das Handeln des Täters gerechtfertigt oder entschuldigt, kann er auch nicht wegen Raufhandels bestraft werden.

Raufhandel - § 91 Strafgesetzbuch

rotate