Ist eine Provokation ein Mitverschulden?
Nach § 1304 ABGB kann eine Provokation ein Mitverschulden begründen, wenn diese geeignet ist, den Verletzer in einen Gemütszustand zu versetzen, von welchem angenommen werden kann, dass er sich zur Tätlichkeit wird hinreißen lassen.
OGH 20.4.2022, 1 Ob 47/22a
§ 1304 ABGB
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*** Update vom 17.01.2024:
Rechtsanwalt Mag. Normann Hofstätter, MBA, Verteidiger in Strafsachen vertritt Sie vor dem Landesgericht Eisenstadt, Landesgericht Korneuburg, Landesgericht St. Pölten und vor dem Landesgericht in Linz.
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