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Was ist eine Schlägerei in einem Sicherheitsbereich?

Wer an einer Schlägerei oder einem Angriff mehrerer in einem Sicherheitsbereich bei einer Sportgroßveranstaltung gem. § 49a SPG tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme zu bestrafen.

Das heißt, wer im Sicherheitsbereich an einer Schlägerei oder einem Angriff mehrerer teilnimmt, kann sich strafbar machen, wenn niemand verletzt wird.

Sicherheitsbereich:

§ 91 StGB

§ 49a SPG

 

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