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Was ist Raufhandel?

Wer an einer Schlägerei tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme zu bestrafen, wenn die Schlägerei eine schwere Körperverletzung eines anderen verursacht.

Wer an einem Angriff mehrerer tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme zu bestrafen, wenn der Angriff eine Körperverletzung eines anderen verursacht.

Dem Täter allerdings, dem aus der Teilnahme kein Vorwurf gemacht werden kann, ist nicht zu bestrafen.

Als Täter ist allerdings jeder Teilnehmer strafbar, der am Tatort anwesend ist und gegen einen anderen tätlich wird. Die allfällig auftretenden (schweren) Folgen sind allerdings eine sogenannte objektive Bedingung der Strafbarkeit.

Ein Nichtstun ist schon begrifflich mit einer tätlichen Teilnahme unvereinbar.

§ 91 StGB