Rechtsanwalt
Mag. Normann Hofstätter, MBA
Verteidiger in Strafsachen
zert. Finanzstrafrechtsexperte
zert. Compliance Officer
zert. Immobilienökonom

Notfall-Hotline: 0-24 Uhr
+43 (0)664 5415680
MENU

Was bedeutet Privatbeteiligung im Strafverfahren?

Nach der Entscheidung des OGH vom 7.6.2011, 12 Os 59/11k kann sich das Opfer nur dann dem Strafverfahren als Privatbeteiligte/r anschließen, wenn es vom Angeklagten den Ersatz eines konkreten durch die Straftat erlittenen Schadens begehrt.

Die Anschlusserklärung ist vom zuständigen Gericht zurückzuweisen, wenn nach ihrem Inhalt ein rechtliches Interesse des Opfers an der Privatbeteiligung nicht (mehr) gegeben ist.