Rechtsanwalt
Mag. Normann Hofstätter, MBA
Verteidiger in Strafsachen
zert. Finanzstrafrechtsexperte
zert. Compliance Officer
zert. Immobilienökonom

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Rechtsanwalt und Strafverteidigung bei Verleumdungsklagen

Als Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger berate ich Sie und vertrete Sie in Strafsachen der falschen Beweisaussage (Zeugenaussage), der Verleumdung und bei Verleumdungsklagen vor Bezirks- und Landesgerichten in Wien und ganz Österreich. 

 

Verleumdung

Verleumdung begeht, wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, dass er ihn falsch verdächtigt, wenn er weiß, dass diese Verdächtigung falsch ist.

Nicht zu bestrafen ist wegen Verleumdung, wer freiwillig die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt, bevor die Behörde etwas zur Verfolgung des Verdächtigten unternommen hat.

Verleumdung - § 297 Strafgesetzbuch

Falsche Beweisaussage

Falsche Beweisaussage begeht, wer vor Gericht als Zeuge oder als Auskunftsperson bei seiner Vernehmung falsch aussagt.

Falsche Beweisaussage - § 288 Strafgesetzbuch