Rechtsanwalt bei Körperverletzung, Mord & Totschlag
Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger berate ich Sie und vertrete Sie in Strafsachen bei Mord, Totschlag, Körperverletzung, Fahrlässiger Tötung und Raufhandel vor Bezirks- und Landesgerichten in Wien und ganz Österreich.
Mord
Mord begeht, wer einen anderen vorsätzlich tötet.
Der Strafrahmen reicht von 10 Jahren bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe.
Totschlag
Totschlag begeht, wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen lässt, einen anderen zu töten.
Totschlag ist mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis zu 10 Jahren bedroht.
Totschlag - § 76 Strafgesetzbuch
Fahrlässige Tötung
Fahrlässige Tötung begeht, wer fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt.
Das Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr zu bestrafen.
Fahrlässige Tötung - § 80 Strafgesetzbuch
Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen - § 81 StGB
Körperverletzung & Schwere Körperverletzung
Körperverletzung begeht, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt.
Körperverletzung - § 83 Strafgesetzbuch
Schwere Körperverletzung liegt vor, wenn die Tat eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge hat oder die Verletzung an sich schwer ist.
Schwere Körperverletzung liegt aber auch dann vor, wenn die Tat auf solche Weise begangen wurde, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist ...
Schwere Körperverletzung begeht auch, wer an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflicht verletzt.
Ebenso liegt schwere Körperverletzung vor, wenn der Täter mindestens 3 selbständige Taten ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begeht.
Voraussetzung zur Strafbarkeit ist aber, dass die schwere Folge dem Täter zurechenbar ist.
Schwere Körperverletzung - § 84 Strafgesetzbuch
Körperverletzung mit tödlichem Ausgang begeht, wenn die Tat den Tod des Geschädigten zur Folge hat.
Hat der Täter aber Tötungsvorsatz, so begeht er Mord oder allenfalls Totschlag.
Körperverletzung mit tödlichem Ausgang - § 86 Strafgesetzbuch
Absichtlich schwere Körperverletzung begeht, wer einem anderen eine schwere Körperverletzung absichtlich zufügt. Dem Täter muss es dabei darauf ankommen eine schwere Körperverletzung herbeizuführen.
Absichtliche schwere Körperverletzung - § 87 Strafgesetzbuch
Raufhandel
Beim Raufhandel wird die gefährliche Handlung nur dann bestraft, wenn der Angriff eine leichte Körperverletzung eines Dritten oder die Schlägerei eine schwere Körperverletzung nach sich zieht.
Ist das Handeln des Täters gerechtfertigt oder entschuldigt, kann er auch nicht wegen Raufhandels bestraft werden.
