Rechtsanwalt bei Körperverletzung, Mord & Totschlag

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger berate ich Sie und vertrete Sie in Strafsachen bei Mord, Totschlag, Körperverletzung, Fahrlässiger Tötung und Raufhandel vor Bezirks- und Landesgerichten in Wien und ganz Österreich. 

 

Mord

Mord begeht, wer einen anderen vorsätzlich tötet.
Der Strafrahmen reicht von 10 Jahren bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

Mord - § 75 Strafgesetzbuch

 

Totschlag

Totschlag begeht, wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen lässt, einen anderen zu töten.
Totschlag ist mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis zu 10 Jahren bedroht.

Totschlag - § 76 Strafgesetzbuch

 

Fahrlässige Tötung

Fahrlässige Tötung begeht, wer fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt.
Das Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr zu bestrafen.

Fahrlässige Tötung - § 80 Strafgesetzbuch

Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen - § 81 StGB

 

Körperverletzung & Schwere Körperverletzung

Körperverletzung begeht, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt.

Körperverletzung - § 83 Strafgesetzbuch

Schwere Körperverletzung liegt vor, wenn die Tat eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge hat oder die Verletzung an sich schwer ist.

Schwere Körperverletzung liegt aber auch dann vor, wenn die Tat auf solche Weise begangen wurde, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist ...
Schwere Körperverletzung begeht auch, wer an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflicht verletzt.
Ebenso liegt schwere Körperverletzung vor, wenn der Täter mindestens 3 selbständige Taten ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begeht.
Voraussetzung zur Strafbarkeit ist aber, dass die schwere Folge dem Täter zurechenbar ist.

Schwere Körperverletzung - § 84 Strafgesetzbuch

Körperverletzung mit tödlichem Ausgang begeht, wenn die Tat den Tod des Geschädigten zur Folge hat.
Hat der Täter aber Tötungsvorsatz, so begeht er Mord oder allenfalls Totschlag.

Körperverletzung mit tödlichem Ausgang - § 86 Strafgesetzbuch

Absichtlich schwere Körperverletzung begeht, wer einem anderen eine schwere Körperverletzung absichtlich zufügt. Dem Täter muss es dabei darauf ankommen eine schwere Körperverletzung herbeizuführen.

Absichtliche schwere Körperverletzung - § 87 Strafgesetzbuch

 

Raufhandel

Beim Raufhandel wird die gefährliche Handlung nur dann bestraft, wenn der Angriff eine leichte Körperverletzung eines Dritten oder die Schlägerei eine schwere Körperverletzung nach sich zieht.
Ist das Handeln des Täters gerechtfertigt oder entschuldigt, kann er auch nicht wegen Raufhandels bestraft werden.

Raufhandel - § 91 Strafgesetzbuch

In ständiger Kooperation mit
Dr. Herbert Eichenseder
Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen