Schwerer Raub und Nötigung
Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger berate ich Sie außergerichtlich und vertrete Sie in Strafsachen des Raubs und der Nötigung vor Gerichten in Wien und ganz Österreich.
Raub und Schwerer Raub
Ein Raub ist verwirklicht, wenn der Täter Gewalt anwendet oder droht und dadurch den Gewahrsam eines anderen an der Sache bricht.
Der Raub ist u.a. qualifiziert, wenn der Täter einen bewaffneten Raub – unter Verwendung einer Waffe – verübt.
Nötigung
Nötigung begeht, wer eine Person mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt bzw. zwingt.
Gerechtfertigt ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder der Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht gegen die guten Sitten widerstreitet.