Rechtsanwalt
Mag. Normann Hofstätter, MBA
Verteidiger in Strafsachen
zert. Finanzstrafrechtsexperte
zert. Compliance Officer
zert. Immobilienökonom

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Schwerer Raub und Nötigung

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger berate ich Sie außergerichtlich und vertrete Sie in Strafsachen des Raubs und der Nötigung vor Gerichten in Wien und ganz Österreich.

 

Raub und Schwerer Raub

Ein Raub ist verwirklicht, wenn der Täter Gewalt anwendet oder droht und dadurch den Gewahrsam eines anderen an der Sache bricht.

Der Raub ist u.a. qualifiziert, wenn der Täter einen bewaffneten Raub – unter Verwendung einer Waffe – verübt.

Raub - § 142 Strafgesetzbuch

Schwerer Raub - § 143 Strafgesetzbuch

Nötigung

Nötigung begeht, wer eine Person mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt bzw. zwingt.

Gerechtfertigt ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder der Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht gegen die guten Sitten widerstreitet.

Nötigung - § 105 Strafgesetzbuch