Rechtsanwalt
Mag. Normann Hofstätter, MBA
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Was ist Brandstiftung?

Brandstiftung ist die vorsätzliche Herbeiführung einer Feuersbrunst. Das Delikt ist vollendet, sobald die Feuerbrunst entstanden ist. Unter der Feuerbrunst versteht man ein ausgedehntes Feuer, das man nicht mehr ohne weiteres in seiner Gewalt hat und zu dessen Bekämpfung besondere Mittel, wie die Feuerwehr, eingesetzt werden muss.
Für die Annahme einer Feuerbrunst genügen Feststellungen des Gerichts zum Anzünden eines fremden Wohnhauses an mehreren Stellen und zum Einsatz einer 17 Personen umfassenden Löschmannschaft mit 3 Feuerwehrfahrzeugen, um den Brand unter Einsatz von schweren Atemschutzgeräten unter Kontrolle zu bringen.
Der Vorsatz des Täters muss sich auf die Fremdheit der Sache, die fehlende Einwilligung des Eigentümers und die Herbeiführung einer Feuerbrunst beziehen.


§§ 169 StGB


OGH v. 22.10.2020, 13 Os 24/20h