Eheverfehlung - Tonüberwachung des untreuen Ehegatten
Eine verdeckte Tonüberwachung des untreuen Ehegatten ist in Bezug auf Intensität des Eingriffs in deren bzw. dessen Persönlichkeitsrecht nur dann gerechtfertigt, wenn es sich ausnahmsweise um das schonendste und einzig mögliche Mittel zur Beschaffung von Beweisen für den Ehebruch handelt
Eine derartige Überwachungsmaßnahme stellt sonst selbst eine Eheverfehlung dar. (Zak 2014/14, 15. zu OGH 29.11.2013, 8 Ob 115/13i).