Korruption - Amtsmissbrauch, Bestechung, Intervention...

Als Rechtsanwalt berate ich Sie und übernehme ihre Strafverteidigung bei Strafrechtsdelikten der Bestechung und Bestechlichkeit, der Verbotenen Intervention und des Amtsmissbrauchs vor Gerichten in Wien und ganz Österreich.

 

Missbrauch der Amtsgewalt

Ein Beamter begeht einen Missbrauch seiner Amtsgewalt (Amtsmissbrauch), wenn er befugt ist, namens des Rechtsträgers, bzw. für diesen Amtsgeschäfte in Vollziehung der Gesetze missbräuchlich vorzunehmen. Der Beamte muss wissen, dass er seine Befugnis missbraucht und er muss mit Schädigungsvorsatz handeln.

Missbrauch der Amtsgewalt - § 302 Strafgesetzbuch

 

Bestechlichkeit

Die Tathandlung des Amtsträgers richtet sich auf das Fordern, Annehmen oder Sich-versprechen-lassen eines Vorteils für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäftes.

Bestechlichkeit - § 304 Strafgesetzbuch

 

Bestechung

Tatbestandsmäßig handelt der Täter, wenn er einem Amtsträger für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäftes einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt.

Bestechung - § 307 Strafgesetzbuch

 

Verbotene Intervention

Eine verbotene Intervention liegt vor, wenn der Täter wissentlich darauf Einfluss nimmt, dass der Amtsträger eine in seinen Aufgabenbereich fallende Dienstverrichtung pflichtwidrig vornimmt oder unterlässt und für diese Einflussnahme für sich einen Vorteil fordert, annimmt, oder sich versprechen lässt.

Verbotene Intervention - § 308 Strafgesetzbuch

In ständiger Kooperation mit
Dr. Herbert Eichenseder
Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen