Korruption - Amtsmissbrauch, Bestechung, Intervention...
Als Rechtsanwalt berate ich Sie und übernehme ihre Strafverteidigung bei Strafrechtsdelikten der Bestechung und Bestechlichkeit, der Verbotenen Intervention und des Amtsmissbrauchs vor Gerichten in Wien und ganz Österreich.
Missbrauch der Amtsgewalt
Ein Beamter begeht einen Missbrauch seiner Amtsgewalt (Amtsmissbrauch), wenn er befugt ist, namens des Rechtsträgers, bzw. für diesen Amtsgeschäfte in Vollziehung der Gesetze missbräuchlich vorzunehmen. Der Beamte muss wissen, dass er seine Befugnis missbraucht und er muss mit Schädigungsvorsatz handeln.
Missbrauch der Amtsgewalt - § 302 Strafgesetzbuch
Bestechlichkeit
Die Tathandlung des Amtsträgers richtet sich auf das Fordern, Annehmen oder Sich-versprechen-lassen eines Vorteils für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäftes.
Bestechlichkeit - § 304 Strafgesetzbuch
Bestechung
Tatbestandsmäßig handelt der Täter, wenn er einem Amtsträger für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäftes einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt.
Bestechung - § 307 Strafgesetzbuch
Verbotene Intervention
Eine verbotene Intervention liegt vor, wenn der Täter wissentlich darauf Einfluss nimmt, dass der Amtsträger eine in seinen Aufgabenbereich fallende Dienstverrichtung pflichtwidrig vornimmt oder unterlässt und für diese Einflussnahme für sich einen Vorteil fordert, annimmt, oder sich versprechen lässt.
