Befugnismissbrauch der Kriminalpolizei
Die Befugnis von der Kriminalpolizei und / oder der Staatsanwaltschaft zur Klärung, ob ein tatsächlicher Anfangsverdacht vorliegt, wird missbraucht, wenn von vornherein keine Anhaltspunkte für einen Sachverhalt vorliegen, die in die Richtung eines Geschehens deutet, das zumindest einem Tatbestand des materiellen Strafrechts subsumierbar ist.
§ 302 StGB
OGH vom 25.06.2019, 14 Os 21/19y