Schädigung eines Einsatzfahrzeuges
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer unter anderem eine Sachbeschädigung begeht an einem wesentlichen Bestandteil der kritischen Infrastruktur im Sinne des § 74 Abs 1 Z 11 StGB.
Nach der Entscheidung des OGH sind auch einzelne Einsatzfahrzeuge der Polizei wesentliche Bestandteile der kritischen Infrastruktur und demnach Gegenstand der schweren Sachbeschädigung.
OGH 22.10.2021, 12 Os 118/21a
§ 126 StGB
- - - - -
*** Update vom 17.01.2024:
Rechtsanwalt Mag. Normann Hofstätter, MBA, Verteidiger in Strafsachen vertritt Sie vor dem Landesgericht Eisenstadt, Landesgericht Korneuburg, Landesgericht St. Pölten und vor dem Landesgericht in Linz.
- - - - -
Ähnliche Themen:
- Was ist ein tätlicher Angriff auf einen Polizisten?
- Hilfeleistungspflicht durch die Polizei
- Darf ich einen Polizisten während seiner Amtshandlung filmen?
- Befugnismissbrauch der Kriminalpolizei
- Die Polizei provoziert mich, was ich kann ich tun? III
- Die Polizei provoziert mich, was ich kann ich tun? II
- Darf ich vor der Polizei flüchten und was sind die Folgen?
- Schüsse auf einen Polizisten
- Tatprovokation durch die Polizei
- Nötigung der Polizei durch Notruf?
- Polizei - Missbrauch der Amtsgewalt beim pflichtwidrigen Unterlassen.
- „Halt, Polizei!“ – allfällige zivilrechtliche Haftung!
- Formlose Befragung durch die Polizei ohne Rechtsbelehrung