Darf ich einen Polizisten während seiner Amtshandlung filmen?
Das Filmen eines Polizisten, der beim Vollzug einer Fahrnisexekution durch einen Gerichtsvollzieher beigezogen wird bzw. diesen unterstützt, durch Dokumentation, also Filmen, dieser Amtshandlung für Beweiszwecke ist nicht rechtswidrig.
Nach der Entscheidung des OGH vom 27.06.2019 hat die Staatsgewalt bei einem hoheitlichen Einsatz mit Zwangsgewalt das Filmen zu akzeptieren, zumal das filmische Festhalten einen gewissen Präventiveffekt gegen einen allfälligen rechtswidrigen Übergriff darstellen kann. Die Interessensabwägung geht in diesem Fall zulasten des Polizisten, der in der Aufnahme ja nicht herabgewürdigt oder unzumutbar bloßgestellt wurde, sondern diente diese nur dazu, seinen Einsatz zu dokumentieren.
Anders kann die Situation natürlich sein, wenn dieser Film auf beispielsweise auf Youtube veröffentlicht wird.
§ 16 ABGB
§ 364 ABGB
§ 1330 ABGB
OGH 27.06.2019, 6 Ob 6/19d
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